Gesundheits-präventionskonzept
Für einen sicheren Sportbetrieb:
Unsere Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos mit SARSCOVID-19 bei der Ausübung von Indoorsport.
Einleitung:
Sport und Bewegung sind wichtig für das Wohlbefinden und die Gesundheit. Regelmäßige Bewegung stärkt die Immunabwehr, wodurch auch das Risiko, an einer (viralen) Infektion zu erkranken, reduziert wird. Daher sollten auch während der COVID-19-Pandemie alle Menschen nachdrücklich zu Sport und Bewegung motiviert werden.
Eine entscheidende Rolle kommt in diesem Zusammenhang den rund 15.000 gemeinnützigen Sportvereinen in Österreich zu, die insgesamt über 2 Mio. Mitglieder bewegen.
Da die Sportausübung, insbesondere im Sportverein, oftmals mit sozialen Kontakten, die ebenfalls positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben, verbunden ist, gilt es Maßnahmen zu ergreifen, die das Infektionsrisiko im Rahmen der Sportausübung minimieren.
Organisatorisches:
COVID-19-Beauftragter: Mag. Joachim Rieger.
Kontaktdaten der Behörde: BH Villach Gesundheitsamt, 9500 Villach.
Trainingseinheiten -Indoor: Mindestabstand von 1 Meter unter den TeilnehmerInnen.
Beginn und Endzeit: die Trainingseinheiten sind so geplant, dass sich die TeilnehmerInnen unterschiedlicher Einheiten nicht begegnen.
Händedesinfektionsmittelspender werden an allen Ein- und Ausgängen der Sportstätte inklusive Hinweisschildern zur verpflichtenden und korrekten Händedesinfektion aufgestellt.
Flächendesinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) als Reserve für die TeilnehmerInnen, die keinen MNS mithaben, werden zu Verfügung gestellt. Die Aufforderung zum Tragen eines MNS beim Betreten und Verlassen der Räume werden an allen Eingängen angebracht.
Kontaktdaten aller TeilnehmerInnen (Name, E-Mailadresse und Telefonnummer) werden vor jeder Sporteinheit erfasst.
Verhaltensregeln auf der Sportstätte:
Wer sich krank fühlt bzw. Symptome aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten.
Wer in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-COVID-19-Fall hatte, darf die Sportstätte nicht betreten.
Eigene beschriftete und befüllte Trinkflasche und Handtuch mitbringen.
Wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen und nach dem Training zu Hause duschen.
Mindestabstand 1 Meter (Ausnahme ist die eigentliche Sportausübung).
Fix zugewiesener Trainingsplatz.
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen (Ausnahmen: die eigentliche Sportausübung und gegebenenfalls Duschen)
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte Hände desinfizieren.
Keine Begrüßungen, Verabschiedungen sowie kein Torjubel u.dgl. mit Körperkontakt (z.B. Handschlag, High Fives).
Vor jeder Trainingseinheit tragen sich alle TeilnehmerInnen (SportlerInnen, BetreuerInnen, TrainerInnen etc.) in eine TeilnehmerInnenliste ein. Die Listen werden mind. 28 Tage aufbewahrt.
Vor jeder Trainingseinheit erläutert der/die TrainerIn den SportlerInnen die Verhaltensregeln auf der Sportstätte
Während der Trainingseinheit überwacht der/die TrainerIn die Einhaltung der Verhaltensregeln.
Bei Nichtbefolgen der Verhaltensregeln schließt der/die TrainerIn den/die SportlerIn von der Sportausübung aus.
Die maximale Teilnehmerzahl wird gemäß den aktuellen Verordnungen und Gesetzen festgelegt.
Belüftung:
Eine möglichst hohe Außenluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, eventuell virushaltige Aerosole aus den Innenräumen zu eliminieren. Lüftungsmaßnahmen sind daher bedeutende Kernelemente der Vorsorge gegen Infektionen. Bei Indoor Sportstätten werden folgende Maßnahmen gesetzt:
Lüften der Sportstätte so oft und intensiv wie möglich, wo möglich Querlüften.
Lüften der Garderoben und Duschen/Toiletten vor und nach jeder Trainingseinheit für mindestens 5 Minuten.
Reinigung:
In Abhängigkeit der jeweiligen Verantwortlichkeit (z.B. Schulerhalter oder Vereine) werden regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch den Verantwortlichen durchgeführt.
Generell werden für die Sportausübung vorgesehenen Bereiche inklusive dazugehörige Sanitärbereiche und Garderoben etc. im Falle der Nutzung mind. einmal täglich gereinigt.
Maßnahmen nach der jeweiligen Trainingseinheit: Desinfektion gemeinsam genutzter Sportgeräte durch den Kursleiter, falls diese desinfiziert werden können.
Vorgehen bei Verdacht einer SARS-CoV-19-Infektion im Verein:
COVID-19-Beauftragter des Vereins informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.
Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt.
Allgemeines:
Die jeweils aktuell veröffentlichten behördlichen Verordnungen und Gesetze bezüglich der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden, gelten natürlich auch vom Betreten bis zum Verlassen der Sportstätten und sind strikt einzuhalten.
Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter
Vor- und Zuname: Mag. Joachim Rieger
Telefonnummer: +43(0)676/753 55 77
E-Mailadresse: office@oeage.at
Österreich ist aktiv die Gesundheitsexperten, Mag. Joachim Rieger Buchenweg 4, 9580 Drobollach. ZVR:287400835. Tel.: 0676/753 55 77
Kontaktdaten der zuständigen Gesundheitsbehörde
Name: BH Villach
Telefonnummer: +435053661000
E-Mailadresse: post.bhvl@ktn.gv.at
Gesundheitscheckliste:
Haben Sie mind. eines dieser Symptome, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt?
Fieber
Husten
Halsschmerzen
Kurzatmigkeit
Plötzlicher Verlust oder starke Veränderung des Geschmacks oder Geruchssinn
Durchfall
Übelkeit oder Erbrechen
Bauchschmerzen
Bindehautentzündung/gerötete oder juckende Augen
Wenn Sie eines oder mehrere dieser Symptome, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt, haben, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder die telefonisch Gesundheitsberatung 1450.
Unsere vorliegenden Handlungsempfehlungen basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen!